RZKKA - Förderung für Kleinkläranlagen
Die Förderung für Kleinkläranlagen wurde verlängert, jedoch auch gekürzt.
Bisherige Förderung:
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Sockelbetrag in € für eine
4-EW-Anlage (Mindestgröße)
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Zusätzlicher
Betrag in € je EW für jeden weiteren EW
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5,1
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Biologische Stufe nach Nr. 2.1.1
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1500
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250
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5,2
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Mechanische Vor- behandlungsstufe nach Nr. 2.1.2
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750
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–
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5,3
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Weiter gehende Anforderungen nach Nr. 2.1.3
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500
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50
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5,4
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Nebenkostenpauschale
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7,5 % der Summe 5.1 bis 5.3
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Neue Förderung:
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Sockelbetrag in € für eine
4-EW-Anlage (Mindestgröße)
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Zusätzlicher
Betrag in € je EW für jeden weiteren EW
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5,1
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Biologische Stufe nach Nr. 2.1.1
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1000
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150
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5,2
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Mechanische Vor- behandlungsstufe nach Nr. 2.1.2
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400
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–
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5,3
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Weiter gehende Anforderungen nach Nr. 2.1.3
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300
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30
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5,4
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Nebenkostenpauschale
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7,5 % der Summe 5.1 bis 5.3
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Der Förderantrag muss bis Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Die Förderung wurde letztmalig verlängert bis maximal 31.12.2014. Der Förderantrag muss bis Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Da es aber erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Liederung und dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird staatlicherseits ein Bau bzw. eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor 2014 empfohlen.
Genauere Informationen gibt es hier
Die verfügbaren Haushaltsmittel
reichten im Jahr 2010 nicht aus, um alle vorgelegten Förderanträge zeitnah
ausbezahlen zu können. Daher können die Sammelanträge, die Anfang 2010 dem
StMUG vorgelegt wurden, erst im Frühjahr 2011 nach einer Wartezeit von bis zu 1
¼ Jahren ausbezahlt werden. Vorbehaltlich der Verabschiedung des
Doppelhaushalts 2011/2012 ist für die Sammelanträge, die dem StMUG ab Herbst
2010 vorgelegt wurden, voraussichtlich mit noch längeren, ggf. mehrjährigen
Wartezeiten bis zur Auszahlung der Zuschüsse zu rechnen. Deren Auszahlung wird
voraussichtlich - je nach verfügbaren Haushaltsmitteln - frühestens 2012
erfolgen können. Der Grund für die zunehmenden Wartezeiten bei der Auszahlung
liegt an der hohen Anzahl an Förderanträgen infolge der Befristung der RZKKA
(2006) bis 31.12.2010.viele Kleinkläranlagenbetreiber haben noch in 2010 ihre
Anlagen nachgerüstet, um sich die ungekürzte Förderung der RZKKA zu sichern.
Sie erhalten noch eine Förderung nach den bisherigen Konditionen, müssen dafür
aber länger auf die Auszahlung des Zuschusses warten.