Datenübermittlung für den freiwilligen Wehrdienst

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen ausgesetzt. An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden gemäß Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011.
Die Meldebehörden haben zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname
Vornamen
gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch kann daher schriftlich per pdf-Formular oder persönlich gegenüber der Stadt Viechtach, Ordnungsamt, Mönchshofstraße 31, 94234 Viechtach erklärt werden. Das pdf-Formular finden Sie hier.
Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst finden Sie auf der Internetseite der Bundeswehr.
Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Viechtach, Telefon 09942/808-123, ordnungsamt@viechtach.de gerne zur Verfügung.