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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung stellt das wichtigste Planungswerkzeug der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde dar und erfolgt zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die Aufstellung der Bauleitpläne ist die Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung, der sogenannten Planungshoheit zuständig. Grundsätzlich braucht es zunächst einen Flächennutzungsplan, aus dem dann gegebenenfalls ein Bebauungsplan entwickelt wird.

Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen besteht gemäß dem Baugesetzbuch kein Rechtsanspruch.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und regelt nur behördliche verbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung. Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan, der die grafische Plandarstellung der bestehenden und für die Zukunft erwünschte Flächennutzung des gesamten Gemeindegebiets darstellt, jedoch gegenüber Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung entfaltet. Aus dem Flächennutzungsplan werden durch das sogenannte Entwicklungsgebot die Bebauungspläne entwickelt, die die genauen Festsetzungen der baulichen und sonstigen Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich regeln.

Bebauungspläne

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, sodass zwischen dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Ein Bebauungsplan wird im Gegensatz zum Flächennutzungsplan nur für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. In einem Bebauungsplan werden die entsprechenden Festsetzungen für den jeweiligen gültigen Bereich gemäß § 9 BauGB für z. B. über die Art und das Maß der vorhergesehenen baulichen Nutzung, der Bauweise, der überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Stellung der baulichen Anlage, aber auch z. B. über öffentliche und private Grünflächen und Verkehrsflächen festgesetzt. Zudem kann ein Bebauungsplan auch noch Festsetzungen über die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen oder Einfriedungen enthalten.

Stadt Viechtach

Für das Gemeindegebiet Viechtach wurden folgende Bauleitpläne aufgestellt.

Zu beachten ist, dass es bei den älteren Bebauungsplänen der Stadt Viechtach schon einige Änderungen der jeweiligen Bebauungspläne durch Deckblätter gegeben hat.

Der Flächennutzungsplan ist auf der Homepage des Landkreises Regen einzusehen.

Satzung Bezeichnung
Bebauungsplan Altensteiner Feld
Bebauungsplan Am Lindenweg
Bebauungsplan Am Ruck
Bebauungsplan An der Flurstraße
Bebauungsplan An der Flurstraße II
Bebauungsplan Auf der Wacht Nord I
Bebauungsplan Auf der Wacht Nord II
Bebauungsplan Auf der Wacht Ost
Bebauungsplan Auf der Wacht Ost II
Bebauungsplan Auf der Wacht West
Bebauungsplan Bierfelder
Bebauungsplan Bierfelder West
Bebauungsplan Gewerbegebiet Riedbach
Bebauungsplan Hafnerhöhe
Bebauungsplan Hafnerhöhe West
Bebauungsplan Hotelanlage am Großen Pfahl
Bebauungsplan Knaus Camping
Bebauungsplan Knaus Camping II
Bebauungsplan Krumwiesenweg
Bebauungsplan Mitterweg
Bebauungsplan Mitterweg II
Bebauungsplan Oberschlatzendorf
Bebauungsplan Oberschlatzendorf - Nord
Bebauungsplan Oberschlatzendorf - Ost
Bebauungsplan Oberschlatzendorf - West
Bebauungsplan Oberschlatzendorf - West - Erweiterung
Bebauungsplan Pirka - Nord
Bebauungsplan Pirka - Ost
Bebauungsplan Regenäcker
Bebauungsplan Riedbach - West
Bebauungsplan Schädlberg
Bebauungsplan Schädlberg Ost
Bebauungsplan Schönau-Dorfmitte
Bebauungsplan Schwarzholz
Bebauungsplan Seignwiesen
Bebauungsplan Sondergebiet BayWa
Bebauungsplan Sondergebiet Lederfabrik
Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Lammerbach
Bebauungsplan Sondergebiet PV-Anlage Oberbrettersbach
Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Ziesselsberg
Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Ziesselsberg II
Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Irlach
Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Pignet
Bebauungsplan Sporerweg
Bebauungsplan Stadeläcker
Bebauungsplan Steinäcker
Bebauungsplan Steinäcker - Ost
Bebauungsplan Trumäcker
Bebauungsplan Waldbad
Satzung Bezeichnung
Außenbereichssatzung Amesberg
Außenbereichssatzung Bühling
Außenbereichssatzung Grossenau
Außenbereichssatzung Grossenau II
Außenbereichssatzung Irlseign
Außenbereichssatzung Neunußberg Süd Neu
Außenbereichssatzung Plöß
Außenbereichssatzung Rannersdorf
Außenbereichssatzung Wiesing
Außenbereichssatzung Weigelsberg
Satzung Bezeichnung
Ergänzungssatzung Bärndorf Ergänzungssatzung
Ortsabrundungssatzung Neunußberg - Nord
Ortsabrundungssatzung Pirka - Nord
Klarstellungssatzung Rattersberg
Einbeziehungssatzung Waldfrieden

Auf dem Stadtgebiet der Stadt Viechtach werden bereits jetzt eine Menge von erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Wasserkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie steht die Stadt Viechtach einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbaren Energie nicht entgegen.

Dazu könnten auch PV-Freiflächenanlagen einen Beitrag leisten.

Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit dem Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.

Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabensbezogenen) Bebauungsplan. Anhand übergreifender Kriterien will der Stadtrat grundsätzlich festhalten, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaikanlagen über die Bebauungsplanung ermöglicht werden sollen. Die Kriterien sollen den Stadtrat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden.

Die genauen Kriterien sind den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Viechtach in der Fassung vom 14.04.2023 (Kriterienkatalog) zu entnehmen.

Standortanalyse PV-Freiflächenanlagen
Zusätzlich wurden als Voruntersuchung in der Standortanalyse für PV-Freiflächenanlagen Standorte des Stadtgebiets Viechtach hinsichtlich Ihrer Geeignetheit für PV-Freiflächenanlagen auf diverse Faktoren untersucht und eingeordnet.

Es wurden insgesamt 40 Standorte genauer überprüft. Davon wurden 13 Standorte als sehr gut geeignet, 9 Standorte als gut geeignet und 18 Standorte ohne geeignete Flächen bewertet.

Die genauen Standorte sind der Standortanalyse PV-Freiflächenanlage der Stadt Viechtach in der Fassung vom 01.06.2021 zu entnehmen.

Die Standortanalyse PV-Freiflächenanlage dient nur als Information und hat keine rechtsverbindliche Wirkung.

Die Unterlagen zu den jeweiligen Bebauungsplänen können Sie auf der Homepage des Landkreises Regen oder im Bayernatlas unter der Rubrik Bauleitplanung.