Pfeil nach oben

Öffnungszeiten Rathaus

Mo08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Di08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Mi08.00 - 12.00 Uhr
Do08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Fr08.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung ist nach § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 34 Abs. 1 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen (Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO)).

Die Stadt Viechtach betreibt daher eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) nach Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO), die das Gemeindegebiet der Stadt Viechtach entsorgt. Das Abwasser wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Abwasserverordnung (AbwV), Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)) gereinigt und in den Schwarzen Regen und weitere Gewässer eingeleitet.

Rechtsgrundlage ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach (Entwässerungssatzung – EWS). Neben dem Gemeindegebiet der Stadt Viechtach werden noch folgende Gebiete entwässert:

Die Entwässerungseinrichtung der Stadt umfasst ein Kanalnetz von insgesamt ca. 128 km (davon ca. 68 km Mischwasserkanäle, ca. 48 km Schmutzwasserkanäle und ca. 11 km Regenwasserkanäle). Für den Transport der Abwässer in den Kanälen werden 6 Pumpwerke, 15 Pumpstationen, 11 Regenrückhaltebecken, 10 Regenüberlaufbecken, 3 Regenüberläufe, 3 Stauraumkanäle und ca. 3.100 Kanalschächte unterhalten. Insgesamt wird das Abwasser von ca. 2.600 Anwesen über die Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach entsorgt (Anschlussgrad 89,60 %). Das Schmutz- und Mischwasser werden in einer mechanisch-biologischen Kläranlage (Baujahr 1966-1968, Erneuerung 1992-1995, Ausbaugröße 30.000 Einwohnerwerte), die in Viechtach direkt neben dem Schwarzen Regen liegt, gereinigt. Jährlich werden rd. 1,5 Mio. m³ Abwasser in der Kläranlage gereinigt.

Der überwiegende Teil der Viechtacher Innenstadt sowie die Stadtteile Blossersberg, Schlatzendorf und Pirka werden im Mischsystem entwässert, wobei auch hier in der jüngeren Vergangenheit vermehrt im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal) erschlossen wurde bzw. wird. Die Erschließung des Außenbereichs erfolgte ausschließlich durch Schmutzwasserkanalisation.

Das gereinigte Abwasser wird von der Kläranlage aus in den Schwarzen Regen eingeleitet; die gehobene Einleitungserlaubnis nach § 15 WHG wurde vom Landratsamt Regen befristet bis 31.12.2034 erteilt. Abgeschlagenes Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage wird zudem in die Vorfluter Schwarzen Regen Steinhäuslgraben, Kandlbach und Riedbach eingeleitet; die gehobene Einleitungserlaubnis wurde vom Landratsamt ebenfalls bis 31.12.2034 erteilt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird durch die Stadt durch Regenwasserkanäle an insgesamt 18 Einleitungsstellen in verschiedene Gewässer (z.B. Schwarzer Regen, Riedbach, Eberbach, Aitnach) einleitet; hierfür besitzt die Stadt eine beschränkte Einleitungserlaubnis des Landratsamtes Regen befristet bis 31.12.2037. Das städtische Anlagevermögen der Abwasserbeseitigung umfasst zum 31.12.2022 insgesamt rd. 15,1 Mio. € (Restbuchwert).

Die Stadt Viechtach will zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung auch das in Siedlungsgebieten anfallende Niederschlagswasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen. Nach Möglichkeit sollen daher bestehende Mischwasserkanäle bei Sanierungen in ein Trennsystem umgebaut werden. Grundstücke, die bisher an die Mischwasserkanalisation angeschlossen waren, sind aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates nicht verpflichtet, ihren Grundstücksanschluss und ihre Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend umzurüsten. Die Stadt Viechtach fördert jedoch die freiwillige Umstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen durch Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 € je Grundstück. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Erreichbarkeiten

Bauamt der Stadt Viechtach
Rathaus
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Telefon 09942/808-130
bauamt@viechtach.de

Kläranlage der Stadt Viechtach
Abwassermeister Michael Fuhrmann
Am Regenufer 1
94234 Viechtach
Telefon 09942/905990
Mobiltelefon 0171/7222256
klaeranlage@viechtach.de

Gebühren und Beiträge

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

 

Die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach ist eine sog. kostenrechnende Einrichtung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG. Es gilt daher das sog. Kostendeckungsprinzip, das bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist. Die Gebühren müssen so kalkuliert sein, dass alle einrichtungsbezogenen Ausgaben (Betriebskosten und kalkulatorische Kosten), mit den Einnahmen aus den Gebühren gedeckt werden können. Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.

Mit der aktuellen Gebührenkalkulation hat die Stadt Viechtach die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing beauftragt. In der Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024 wurden die Jahre 2017 bis 2020 nach- sowie die Jahre 2021 bis 2024 vorauskalkuliert.

Die Stadt Viechtach erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung seit 01.01.2021 eine sog. getrennte Abwassergebühr: Eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.

Die Einführung der getrennten Abwassergebühr ist aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben notwendig. Ziel der Neuregelung ist eine verursachergerechtere Verteilung der Abwasserentsorgungskosten. Die Höhe der Gebühren entspricht zukünftig der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung der Abwasserbeseitigung. Hierdurch erzielt die Stadt keine höheren Einnahmen, sondern es werden die bestehenden Abwasserkosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung verteilt.

Die Schmutzwassergebühr ist von allen Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke für das Einleiten von Schmutzwasser zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“. Dabei gilt alles aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wasser, mit Ausnahme der nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltenen Wassermengen, als Abwasser.

Die Niederschlagswassergebühr ist von allen Grundstückseigentümern zu bezahlen, deren Grundstücke im Mischsystem oder Trennsystem erschlossen sind und Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen in die städtische Kanalisation einleiten. Die gebührenpflichtige Fläche ermittelt sich aus der Größe des Grundstücks und dem mittleren Grundstücksabflussbeiwert. Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert charakterisiert den Versiegelungsgrad eines Grundstücks. Dabei wird jedes Grundstück in Stufen eingeteilt. Jede Stufe besitzt einen mittleren Grundstücksabflussbeiwert. Die Stufen sind mit einem unteren und oberen Abflussbeiwert abgegrenzt. Die Einteilung in eine Stufe mit mittlerem Grundstücksabflussbeiwert ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlich bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche zur Größe des Grundstücks. Weitere Informationen können der Präsentation zur Einführung der getrennten Abwassergebühr vom Juli 2021 entnommen werden.

Folgende Stufen mit jeweiligem mittleren Grundstücksabflussbeiwert wurden festgelegt:

Stufe Charakteristik der
Bebauung und Befestigung
mittlerer
Grundstücksabflussbeiwert
Abflussbeiwert
von - bis
0 tatsächliche Fläche > 0,00 bis 0,10
I minimal 0,14 > 0,10 bis 0,18
II gering 0,24 > 0,18 bis 0,30
III normal 0,38 > 0,30 bis 0,46
IV hoch 0,58 > 0,46 bis 0,70
V sehr hoch 0,85 > 0,70 bis 1,00

Berechnungsbeispiel

Das Beispielgrundstück besitzt eine Grundstücksfläche von 634 m². Die Größe der tatsächlich bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche beträgt 362 m².
Somit ergibt sich:
362 m² / 634 m² = 0,57 (Abflussbeiwert)
0,57 = Stufe IV -> mittlerer Grundstücksabflussbeiwert = 0,58
Gebührenpflichtige Fläche = 634 m² x 0,58 = 368 m²
Niederschlagswassergebühr in €/m² pro Jahr für dieses Grundstück = 368 m² x Einheitsgebühr €/m²



Gebührenart 01.01.2021 bis 31.12.2024
Schmutzwassergebühr pro m³ 2,31 €
Niederschlagswassergebühr pro m² 0,18 €


Bei Fragen zu den Gebührensätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-202, rathaus@viechtach.de).

Der Aufwand für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung wird über Zuschüsse des Freistaates Bayern und über den sogenannten Herstellungsbeitrag finanziert. Der Herstellungsbeitrag ist von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zu zahlen und dient der Abgeltung des möglichen Vorteils, den jedes an die Entwässerungseinrichtung angeschlossene Grundstück aus der öffentlichen Einrichtung zieht.

Der Beitragssatz wurde zuletzt in der Globalberechnung vom 24.10.2016 ermittelt. In der Berechnung wurden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.

Beitragsart

  • Beitrag pro m² Grundstücksfläche:* 0,52 €
  • Beitrag pro m² Geschossfläche: 6,00 €

*Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.

Bei Fragen zu den Beitragssätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-204, rathaus@viechtach.de).

Weitere Informationen

Die wichtigsten Projekte:

Jahr Projekt
1954 Erstes Kanalisationsprojekt (Viechtach)
1967 Blossersberg (BA 01)
1968 Errichtung der 1. Kläranlage (Bild)
1970 Schlatzendorf (BA 01; dann BA 04, da Eingemeindung in Stadt Viechtach)
1972 Blossersberg (BA 02)
1974 Blossersberg (BA 03)
1976 Bestandsaufnahme aller Kanäle durch das Ingenieurbüro Tschönhens
1977 Mönchshofstraße, Jahnstraße (BA 06)
1978 Linprunstraße, Waldschmidstraße und Friedhofstraße Lose1-3 (BA 05) (Bild)
1979 Erstellung eines Gesamtprojektes für Viechtach durch das Ingenieurbüro Tschönhens (Planungsgebiet: Stadtgebiet Viechtach, Schlatzendorf ohne Rannersdorf und Blossersberg ohne Pirka)
1979 Dr.-Schellerer-Straße, Raiffeisenstraße Lose 1 und 3 (BA 06)
1987 Blossersberg-Süd (BA 07)
1988 Zu- und Ableitungskanal zum RÜB VI – Alterberg (im BA 08)
1988 RÜB VI – Alterberg (im BA 08)
1988 Ortskanäle Blossersberg (BA 09)
1988-1996 Diverse Ortskanäle im gesamten Stadtgebiet
1990 Bauhof Los 2 (Ba 06)
1990-1994 Errichtung der neuen Kläranlage (BA 08)
1990-1997 Ortskanäle Viechtach (BA 11) u.a. mit Ortskanäle Neunußberg, Ortskanäle Bärndorf, Ortskanäle Rattersberg, Ortskanäle Plöß-Leuthenmühle, Ortskanäle Stadtplatz, Ortskanäle Waldfrieden und Ortskanäle Paul-Maurer-Straße
1992-1993 Ortskanäle Blossersberg und Pirka (BA 09)
1992-1995 Abwasseranlage Viechtach (BA 10) u.a. mit Ableitungskanäle Neunußberg, Ableitungskanäle Bärndorf, Ableitungskanäle Plöß-Leuthenmühle, Ableitungskanäle Wacht-Nord – PW Tresdorf, Ableitungskanäle Pirka, Druckleitung Campingplatz Pirka Druckleitung PW Tresdorf – Wacht-Nord, Druckleitung PW Plöß – Blossersberg, Auslaufkanal RÜB Pirka, Stauraumkanal bei PW Plöß, PW Campingplatz Pirka, PW Tresdorf und PW Tresdorf
1993 Bauhof Los 1, Waldschmidstraße, Friedhofstraße Los 2 (BA 06)
1995 BA VI (Friedhofstraße, Bauhof Los 1)
1998-1999 Außerortskanäle Schönau (BA 12) u.a. mit Ableitungskanal Schönau mit Ableitungskanal Gstadt, Druckleitung und Pumpschächte Schönau, Gstadt, Rattersberg
1998-1999 Ortskanäle Schönau (BA 13)
1998-1999 Außerortskanäle Wiesing (BA 14) u.a. mit Ableitungskanälen Wiesing, Bühling, Pfaffenzell, Haselbach, Baumgarten, Weigelsberg, PW Haselbach – Leuthenmühle, Druckleitung PW Haselbach – Übergabeschacht, Druckleitung PW Bühling und Druckleitung PW Pfaffenzell
1998-1999 Ortskanäle Wiesing (BA 15) u.a. mit Ortskanälen Wiesing, Wiesing-Kirche, Bachlern, Bühling, Amesberg, Pfaffenzell, Baumgarten, Weigelsberg, Hinkhof und Haselbach
1999 Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Riedbach (BA 16)
2000-2003 Ortskanäle Fischaitnach, Schnitzmühle, Großenau, Irlseign (BA 17)
2008-2009 Lammerbach, Gröllerhaus, Pirka-Auwiesenweg (BA 18) (Bild)
2011 Am Antoni (BA 19)
2012-2013 Rannersdorf (BA 20) u.a. mit den Orts- und Ableitungskanälen Rannersdorf und Reibenmühle nach Fischaitnach (Bild)
2013-2015 Riedmühle (BA 21) (Bild)
2014-2015 Stein, Hartbühl (BA 22) u.a. mit den Orts- und Ableitungskanälen für Stein und Hartbühl (Bild)
2017-2018 Bau Regenüberlaufbecken RÜB 04 Dr.-Schellerer-Park (Bild)
2019-2021 Kanalleitungsbau Ortsteile Fischaitnach-Schnitzhof-Pignet (Bild)
2021 Einführung der getrennten Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr)
2022 Anschluss Abwasserbeseitigung der Gemeinde Prackenbach an die Kläranlage Viechtach
2022-heute Bau Regenüberlaufbecken RÜB 03 (bei Kläranlage)