Mo | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Di | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Do | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
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Die Stadt Viechtach betreibt eine Wasserversorgungseinrichtung als öffentliche Einrichtungen nach Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO). Rechtsgrundlage ist die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Viechtach (Wasserabgabesatzung - WAS) vom 15.11.2016.
Untersuchungsberichte Trinkwasser
Auftraggeber: Stadt Viechtach, Mönchshofstraße 31, 94234 Viechtach
Durchgeführt von: LAFUWA - Ingenieurbüro für Umwelttechnik, Beratung und Analytik GmbH
Untersuchungsbericht Trinkwasser 2020
Beiträge und Gebühren (jeweils netto)
Beitrags- bzw. Gebührenart (jeweils netto) | bis 31.12.2020 | ab 01.01.2021 |
---|---|---|
Beitrag pro m² Grundstücksfläche | 1,07 € | 1,07 € |
Beitrag pro m² Geschossfläche | 2,64 € | 2,64 € |
Verbrauchsgebühr pro m³ | 2,07 € | 2,94 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 2,5 | 48,00 € | 48,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 6 | 120,00 € | 120,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 10 | 192,00 € | 192,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler über Zählergröße Qn 10 | 300,00 € | 300,00 € |
Grundgebühr für Bauwasserzähler und Standrohr mit Zähler | 10,00 € je angefangenen Monat | |
Kaution für Bauwasserzähler | 150,00 € | |
Kaution für Standrohr mit Zähler | 200,00 € |
Mit dem „Berechnungstool“ können Sie sich einen Überblick über die Auswirkungen der Gebührenerhöhung verschaffen.
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit bis 31.12.2020 5 %; ab 01.01.2021 voraussichtlich wieder 7 %) erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 15.11.2016 in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.11.2020.
Bei Fragen zu den Beitrags- und Gebührensätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (in Beitragsfragen: Tel. 09942 / 808-204, in Gebührenfragen: Tel. 09942 / 808-202, rathaus@viechtach.de).
Installateurverzeichnis
Das Installateurverzeichnis dient der Sicherstellung, dass nur zugelassene Fachunternehmen die Errichtung und wesentliche Änderungen an Trinkwasserinstallationen beim Verbraucher durchführen dürfen. Das Installateurverzeichnis erhalten Sie auf Anfrage beim Bauamt der Stadt Viechtach (Tel. 09942 / 808-131, rathaus@viechtach.de)
Die Stadt Viechtach betreibt eine als öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) nach Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO). Rechtsgrundlage ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach (Entwässerungssatzung – EWS) vom 15.11.2016.
Beiträge und Gebühren
Beitrags- bzw. Gebührenart | |
---|---|
Beitrag pro m² Grundstücksfläche | 0,52 € |
Beitrag pro m² Geschossfläche | 6,00 € |
Einleitungsgebühr pro m³* | 2,52 € |
Einleitungsgebühr nur Schmutzwasser pro m³* | 2,26 € |
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – BGS-EWS) vom 15.11.2016.
*Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 folgenden Rückwirkungsbeschluss gefasst:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 15.11.2016 festgesetzten Einleitungsgebühren (vgl. § 10 Abs. 1 BGS-EWS) werden zum 01.01.2021 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Einleitungsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2021) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2021 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Einleitungsgebührensätze sowie einem Neuerlass der BGS-EWS zu rechnen.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass rückwirkend ab 01.01.2021 neben einer Einleitungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser die Erhebung einer gesonderten Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser von Grundstücken erforderlich sein wird. Die Erhebung einer einheitlichen Einleitungsgebühr nach dem bisher angewandten, sogenannten „modifizierten Frischwassermaßstab“ ist nicht mehr möglich. Gebührenmaßstab für die künftige Niederschlagswassergebühr ist die reduzierte Grundstücksfläche (mittlerer Grundstücksabflussbeiwert nach Stufen); Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist die Menge der Abwässer, die der Entwässerungs-einrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Bei Fragen zu den Beitrags- und Gebührensätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (in Beitragsfragen: Tel. 09942 / 808-204, in Gebührenfragen: Tel. 09942 / 808-202, rathaus@viechtach.de)
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Kartenansicht Bebauungspläne
Alle Bebauungspläne der Stadt Viechtach finden Sie unter geoportal.bayern.de.