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Kommunale Förderprogramme

Die öffentlichen Investitionen der Stadt Viechtach werden von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst. Das Kommunale Förderprogramm „Ortskernförderprogramm“ sowie steuerliche Sonderabschreibungen bieten Anreize für private Sanierungstätigkeit.

Ziel des Ortskernförderprogramms ist die Erhaltung des eigenständigen Charakters des Ortskerns in der Stadt Viechtach. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.

Es können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Hoftoren, Einfriedungen und Treppen (Fassadenprogramm)
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen durch Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume (Geschäftsflächenprogramm)
  • Maßnahmen zur Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes wie z.B. durch Begrünung und Entsiegelung (Begrünungs- und Entsiegelungsprogramm)

Es können je Einzelobjekt bis zu 30 %, bei Hofbegrünungen und aufwändigen Neuordnungen insbesondere gemeinschaftlich genutzter Freiflächen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, jedoch höchstens 50.000 €.

Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.

Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Viechtach vertraglich vereinbart werden.

Antrag & Vereinbarung sind in der Stadtverwaltung (Hauptamt, Tel. 09942 / 808-110, hauptamt@viechtach.de) anzufordern.

Die Stadt Viechtach will zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung auch das in Siedlungsgebieten anfallende Niederschlagswasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen. Nach Möglichkeit sollen daher bestehende Mischwasserkanäle bei Sanierungen in ein Trennsystem umgebaut werden.

Grundstücke, die bisher an die Mischwasserkanalisation angeschlossen waren, sind aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates nicht verpflichtet, ihren Grundstücksanschluss und ihre Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend umzurüsten.

Die Stadt Viechtach fördert jedoch die freiwillige Umstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen durch Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 € je Grundstück.

Die Stadt Viechtach fördert durch Gewährung von Zuschüssen die Arbeit der örtlichen Vereine und Organisationen auf sportlichem, kulturellem und gemeinnützigem Gebiet.

Die Zuschussgewährung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch.

Tourist-Information Viechtach

bis 30.04.: Mo. - Do. 09.00 - 16.00 Uhr
Fr. 9.00 – 13.00 Uhr,
Sa./So. geschlossen!

01.05. bis 31.10.: Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr,
Fr. 9.00 - 16.00 Uhr

31.05. bis 04.10.: zusätzlich Sa. 10.00 – 12.00 Uhr

Smartphone  09942 / 808 250Briefumschlag  tourist-info@viechtach.de



Tourist-Information Kollnburg

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

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