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Windenergie in Viechtach

Neuigkeiten zur Fortschreibung des Regionalplan-Donau-Wald Energie B III Juni 2026

Nach Abschluss des ersten Beteiligungsverfahrens am 08.10.2025 wurde in der Sitzung des Planungsauschusses des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald vom 20.04.2026 ein überarbeiteter Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B III Energie für ein weiteres öffentliches Beteiligungsverfahren freigegeben.

Eine Beteiligung  ist jedem Träger öffentlicher Belange vom 22.06.2026 bis einschließlich 10.08.2026 möglich.

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass ihren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder Einverständis besteht.

Die Unterlagen zum Beteiligungsverfahren (insb. Änderungsbegründung, Festlegungen, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 20.04.2026 sind ab sofort auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald unter der Rubrik „Regionalplan/Laufende Fortschreibungen/Fortschreibung Energie“ bereitgestellt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.06. bis 10.08.2026 sind die Unterlagen auch auf den Internetseiten der Regierung von Niederbayern eingestellt.  Darüber hinaus liegen die Unterlagen bei der Regierung von Niederbayern, den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing zur Einsichtnahme aus. 

Sie haben die Möglichkeit, sich zur Fortschreibung bis zum 10.08.2026 schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: Beteiligung-RPV@region-donau-wald.de zu äußern. Stellungnahmen können nach Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG nur zu den Änderungen gegenüber dem ersten Beteiligungsverfahren (rote Schriftfarbe oder grün markiert in den Unterlagen) abgegeben werden. 

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. 

Die Geschäftsstelle (Tel. 09421/973-182 oder -135) sowie der Regionsbeauftragte bei der Regierung von Niederbayern (Tel. 0871/808-1814) stehen für weitere Informationen zur Verfügung.

Geplante Windvorranggebiete auf dem Viechtacher Gemeindegebiet

Im Bild sieht man rot kariert die geplanten Vorranggebiete des letzten Anhörungsverfahrens vom 20.04.2026. Diese wurden aus verschiedenen Gründen im neuen Entwurf stark reduziert. Die zusätzlich noch rot hinterlegten Flächen fallen aus der Planung, dass demensprechend ist nur das Gebiet bei Ries und Weigelsberg gegenüber dem weggefallenen REG03 noch als Vorranggebiet geplant. Die Stadt Viechtach wird zum neuen Entwurf des Regionalplans wie bei der letzten Möglichkeit eine Stellungnahme abgeben. Diese wird nach Beschluss im Stadtrat wieder hier veröffentlicht werden. 

Fragen und Antworten zum Regionalplan Donau-Wald

Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind die Bundesländer verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Bayernweit sind dies 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche bis Jahresende 2032.1   Der Freistaat Bayern hat für die Planungsregionen – also auch für die Planungsregion Donau-Wald, zu dem der Landkreis Regen gehört – ein Zwischenziel festgelegt: Konkret bedeutet dies, dass 1,1 Prozent der Regionsfläche bis 2027 als Fläche für Windkraft auszuweisen ist. Sollte dies nicht geschehen, gilt der gesamte Landkreis als geeignete Fläche. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Flächen auch möglichst gut zur Energieerzeugung mit Windkraft geeignet sind. Sollten die Planungsregionen ihre vorgegebenen Ziele rechtzeitig erreichen, sind Windenergieanlagen nur noch in Windenergiegebieten (Vorrang- und vorübergehend Vorbehaltsgebiete) zulässig.1 Darüber hinaus können Kommunen weitere Flächen über Bebauungs- und Flächennutzungspläne als für Windräder geeignete Zonen ausweisen.  Im Regionalplan Donau-Wald werden demnach die Flächen festgelegt, in denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Die Städte und Gemeinden können aber weitere Gebiete ausweisen. 

In dem Plan werden – unter der Berücksichtigung der Windströme – Vorranggebiete für Windkraftanlagen in den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau, Straubing-Bogen, Passau und Regen sowie den kreisfreien Städten Passau und Straubing festgelegt. Die Nutzung der Windenergie soll in der Region Donau-Wald raum-, natur- und landschaftsverträglich gestaltet werden. Windkraftanlagen sollen möglichst in Windparks errichtet, Einzelanlagenstandorte sollen vermieden werden. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen werden Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete dargestellt. Lage und Abgrenzung dieser Gebiete bestimmen sich nach den Karten „Potentialgebiete Windenergie“ und „Ausschlussgebiete Windenergie“, die Bestandteil dieses Regionalplans sind. Erste Vorranggebiete wurden bereits im Jahr 2012 definiert. 

Folgende Vorranggebiete im Landkries Regen sind derzeit im Regionalplan vorgesehen: 

REG01 Bartlberg (Prackenbach, Rattenberg, Lkr. Regen)

REG02 Kronberg (Viechtach, Lkr. Regen)

REG03 Weigelsberg (Viechtach, Lkr. Regen)

REG04 Hötzelsried (Arnbruck, Viechtach, Drachselsried, Lkr. Regen)

REG05 Arnbruck-Ost (Arnbruck, Lkr. Regen)

REG06 Frath (Drachselsried, Böbrach, Lkr. Regen) 

REG07 Riedlberg (Drachselsried, Bodenmais, Lkr. Regen)

REG08 Waid (Bodenmais, Lkr. Regen)

REG09 Obersteinhaus (Bodenmais, Böbrach, Lkr. Regen)

REG10 Langdorf (Langdorf, Lkr. Regen)

REG11 Arberseehaus (Bayerisch Eisenstein, Lkr. Regen)

REG12 Zwiesel Nord (Zwiesel, Lkr. Regen)

REG13 Rabenstein (Zwiesel, Lkr. Regen)

REG14 Ramersdorf (Kollnburg, Lkr. Regen)

REG15 Münchshöfen (Kollnburg, Lkr. Regen und Sankt Englmar, Lkr. Straubing-Bogen)

REG16 Haberbühl (Kollnburg, Achslach, Lkr. Regen)

REG17 Achslach Nord (Achslach, Lkr. Regen)

REG18 Randsburg (Achslach, Kollnburg, Lkr. Regen)

REG 9 Lindenau (Achslach, Lkr. Regen)

REG20 Weihmannsried (Gotteszell, Lkr. Regen und Bernried, Grafling, Lkr. Deggendorf)

REG21 Leuthen (Zachenberg, Regen, Teisnach, Lkr. Regen)

REG22 Kleinried (Zachenberg, Lkr. Regen)

REG23 Habischried Bischofsmais, Lkr. Regen)

REG24 Rusel (Bischofsmais, Lkr. Regen und Schaufling, Deggendorf, Grafling, Lkr. Deggendorf)

REG25 Oberasberg (Richnach, Frauenau, Lkr. Regen), REG26 Großloitzenried (Richnach, Kirchberg i. Wald, Lkr. Regen)

REG27 Kirchdorf i. Wald Nord (Kirchdorf i. Wald, Richnach, Frauenau, Lkr. Regen und Spiegelau, Lkr. Freyung-Grafenau)

REG28 Kirchdorf i. Wald Süd (Kirchdorf i. Wald, Kirchberg i. Wald, Lkr. Regen)

REG29 Berneck (Kirchberg i. Wald, Lkr. Regen)

REG30 Arberseehaus (Bayerisch Eisenstein, Lkr. Regen).

Ohne Erreichen der Flächenziele wäre ab 1. Januar 2028 das Errichten von Windkraftanlagen im gesamten Landkreis privilegiert. Dann wären Windkraftanlagen überall zulässig, wo das Baugesetz nicht konkret entgegensteht. In der Praxis bedeutet dies, dass wesentlich mehr Windkraftwerke entstehen könnten, als bisher angedacht. An vielen Orten, die mit der Regionalplanung ausgeschlossen werden, könnten dann doch Windkraftanlagen gebaut werden.

Ja, die Karte kann jederzeit online auf den Seiten der Regierung von Niederbayern eingesehen werden. Hier gibt es den Download: 

https://www.region-donau-wald.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Regionalplan/laufende_Fortschreibungen/Windenergie/Beteiligungsverfahren/2025_07_21_Karte_Windenergie_komprimiert.pdf

Nein, es wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hier können Einwände vorgebracht werden. Auch andere Gebiete könnten vorgeschlagen werden

Das Beteiligungsverfahren wurde im August 2025 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 8. Oktober 2025 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG ins Internet einzustellen. Die Unterlagen sind auch auf der Internet-Seite der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen beim regionalen Planungsverband Donau-Wald (Landratsamt Straubing Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer B.243) der Regierung von Niederbayern (Zi. E 11 G, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing bis zum 8. Oktober 2025 zur Einsichtnahme aus. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: planungsverband@region-donau-wald.de  möglich. 

Die Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an der Fortschreibung des Regionalplans sind bis einschließlich 08.10.2025 direkt beim regionalen Planungsverband Donau-Wald einzureichen. 

Kontakt: 

Regionaler Planungsverband Donau-Wald

Leutnerstraße 15

94315 Straubing

 

Mail: planungsverband@region-donau-wald.de 

Stellungnahme des Stadtrat Viechtach vom 08.09.2025

Der Stadtrat Viechtach hat in seiner Sitzung vom 08.09.2025 folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans beschlossen und an den Regionalen Planungsverband Donau Wald weitergeleitet:

Der Stadtrat Viechtach begrüßt das Bestreben einer nachhaltigen Energieversorgung für die Region Donau-Wald und damit auch die Stadt Viechtach. Durch die direkte Betroffenheit der neuen Vorranggebiete REG02, REG03 und REG04 möchte der Stadtrat zu den örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Gebiete wie folgt Stellung nehmen:

REG02 Kronberg: 
Das Gebiet befindet sich im Prüfradius der Erdbebenmessstation in Wettzell. Es sollte hier nochmals geprüft werden, ob ein Windenergievorhaben überhaupt wegen der durch eine WEA ausgelösten Erschütterungen ein Vorranggebiet sinnvoll ist. Im Anhang finden Sie dieses Gebiet in der Karte Einschränkungen Infrastruktur. 


REG04 Hötzelsried: 
Für dieses Gebiet gibt es wegen seiner Größe bereits Anfragen mehrerer Projektentwickler, welche teilweise auch schon in Kontakt mit den Eigentümern aller drei Gemeinden getreten sind. Vor der konkreten Festlegung des Vorranggebietes möchten wir nochmals auf einen BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Digitalfunkstandort hinweisen, welcher im nördlichen Bereich des Vorranggebietes liegt. Konkret steht dieser auf dem Flurstück 176/18 und nach Rückfrage des Grundstückseigentümers beim bayerischen Landeskriminalamt muss eine WEA mindestens 1000 Meter Abstand halten. Der seit 2016 bestehende Masten wurde im Jahr 2025 durch einen Ersatzbau erneuert. Wir bitten Sie dies ebenfalls bei den Planungen zu prüfen. 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie untenstehend zum Download.

Tourist-Information Viechtach

bis 30.04.: Mo. - Do. 09.00 - 16.00 Uhr
Fr. 9.00 – 13.00 Uhr,
Sa./So. geschlossen!

01.05. bis 31.10.: Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr,
Fr. 9.00 - 16.00 Uhr

31.05. bis 04.10.: zusätzlich Sa. 10.00 – 12.00 Uhr

Smartphone  09942 / 808 250Briefumschlag  tourist-info@viechtach.de



Tourist-Information Kollnburg

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

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